Corona-Regeln ab 23. Februar 2022
In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem dreistufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert.
Mit der Anpassung der Corona-Verordnung zum 23. Februar 2022 ist Baden-Württemberg in die Warnstufe zurückgekehrt. Vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante wurden die Grenzwerte angepasst, auch wurde die Alarmstufe II gestrichen. Maßgeblich sind nunmehr folgende Werte:
- Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt.
- Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten.
- Alarmstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten.
Aktuell geltende Stufe:
WARNSTUFE (gemäß Bekanntmachung des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg vom 22. Februar 2022; nach § 1 Absatz 3 der Corona-Verordnung gelten damit ab 23. Februar 2022 die Maßnahmen der Warnstufe).
Außerdem, jedenfalls bis zum #FreeDummDay:
In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes.
Nach dem 2. April (STAND 3.4.2022, 0:01 Uhr):
Diese Corona-Regeln gelten nun in BW:
Nach der Übergangsfrist ab dem 3. April werden die meisten Maßnahmen wegfallen.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-regeln-in-bw-bis-april-100.html